Seit Bekanntwerden der Abgas-Manipulationen im VW-Konzern im Jahr 2015 ist das Thema Diesel-Abgasskandal nahezu in aller Munde. Mittlerweile sind nicht nur Fahrzeuge der Volkswagen AG und deren Töchterunternehmen betroffen. Vielmehr wird die die Liste der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugmodelle immmer länger.
Betroffene Dieselfahrer haben verschiedene Handlungsoptionen, wie beispielsweise
die Inanspruchnahme des Händlers wegen Sachmängeln, ein Vorgehen gegen den Hersteller wegen sittenwidriger Schädigung oder gar den Widerruf bei fremdfinanzierten oder geleasten Fahrzeugen.
Dennoch sind viele Verbraucher verunsichert und zögern im Einzelfall, sich rechtlichen Rat einzuholen. Andere wiederum wollen zunächst einmal die Entwicklung in der Rechtsprechung abwarten und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit der Thematik auseinandersetzen.
Von dieser Taktik können wir nur dringend abraten! Denn die Ansprüche der Betroffenen unterliegen - je nach Fallgestaltung/geplanter Vorgehensweise - unterschiedlichen Verjährungsfristen oder zumindest der Verwirkung.
So verjähren beispielsweise Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG und deren Tochtermarken (Audi, Seat und Skoda) in der Mehrzahl der Fälle unwiederbringlich mit Ablauf des 31.12.2018.
Unsere Empfehlung lautet daher ganz eindeutig: Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
Sofern Sie eine der beiden nachfolgenden Fragen mit "Ja" beantworten, sollten Sie nicht länger zögern und unser Angebot für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung nutzen:
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