Kapitalmarktrecht

Der Tätigkeitsschwerpunkt der SCS Rechtsanwaltskanzlei liegt im Bereich des Kapitalmarktrechts mit speziellem Focus auf dem Kapitalanlagerecht.

 

Spezielle Fragen des Anlegerschutzes stellen sich regelmäßig dann, wenn Verluste bei Kapitalanlagen (beispielsweise fehlgeschlagene Fondsbeteiligungen oder Immobilieninvestitionen) eingetreten sind.

 

Derartige Verluste sind in einer Vielzahl der Fälle die Folge mangelhafter Aufklärung und

Beratung durch Initiatoren, Verkäufer, Vermittler und Kreditinstitute.

 

Die SCS Rechtsanwaltskanzlei hilft geschädigten Kapitalanlegern in Fällen der Falschberatung, der Prospekthaftung und des Kapitalanlagebetruges.

 

Hierzu gehört primär die Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Verkäufern, Anlageberatern, Vermittlern, Vermögensverwaltern und Kreditinstituten im

Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung unterschiedlichster Anlageformen und Beteiligungen, wie beispielsweise

 

Geschlossene Fonds

 

offene Fonds

 

Schrottimmobilien

 

 

Eine Auswahl von Fällen/Beteiligungen, mit denen wir uns aktuell befassen bzw. mit denen wir uns im Rahmen unserer bisherigen Tätigkeit befasst haben, finden Sie hier.