Bankrecht

Auf dem Gebiet des Bankrechts, welches in diesem Zusammenhang ausschließlich die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank (auch: Sparkasse, Bausparkasse etc.) auf privater Ebene erfasst, berät und vertritt die SCS Rechtsanwaltskanzlei die Kundeninteressen sowohl bei der Prüfung und Geltendmachung als auch bei der Abwehr von (Schadensersatz-) Ansprüchen. Unser Tätigkeitsfeld erfasst insbesondere folgende Bereiche:

 

Kreditvertragsrecht/Darlehensvertragsrecht, bspw.

  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehensverträgen
  • Kündigung von Darlehensverträgen,einschließlich Sanierungsverhandlungen und Rückführungsvereinbarungen
  • Prüfung von Vertragsklauseln (Kreditbearbeitungs- und Kontoführungsgebühren, Vorfälligkeitsentschädigung) . etc.

 

Kreditsicherungsrecht, bspw.

  • Freigabe von Sicherheiten
  • Verwertung von Realsicherheiten (Grundschuld, Hypothek))
  • Inanspruchnahme aus Bürgschaften etc.

 

Kündigung von Bausparverträgen

 

Leasing und Factoring