Bankrecht
Auf dem Gebiet des Bankrechts, welches in diesem Zusammenhang ausschließlich die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank (auch: Sparkasse, Bausparkasse etc.) auf privater Ebene erfasst, berät und vertritt die SCS Rechtsanwaltskanzlei die Kundeninteressen sowohl bei der Prüfung und Geltendmachung als auch bei der Abwehr von (Schadensersatz-) Ansprüchen. Unser Tätigkeitsfeld erfasst insbesondere folgende Bereiche:
Kreditvertragsrecht/Darlehensvertragsrecht, bspw.
- Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehensverträgen
- Kündigung von Darlehensverträgen,einschließlich Sanierungsverhandlungen und Rückführungsvereinbarungen
- Prüfung von Vertragsklauseln (Kreditbearbeitungs- und Kontoführungsgebühren, Vorfälligkeitsentschädigung) . etc.
Kreditsicherungsrecht, bspw.
- Freigabe von Sicherheiten
- Verwertung von Realsicherheiten (Grundschuld, Hypothek))
- Inanspruchnahme aus Bürgschaften etc.
Kündigung von Bausparverträgen
Leasing und Factoring