Unsere Leistungen/Kosten

 

Unser Credo: Die (potentiellen) Mandanten der SCS Rechtsanwaltskanzlei sollen zu ihren evtl. Verlusten aus Kapitalanlage-, Bank- oder sonstigen Geldgeschäften nicht noch zusätzliche unnötige bzw. unangemessene Rechtsanwaltsgebühren zahlen. Daher möchten wir an dieser Stelle  auf die sicherlich für Sie nicht irrelevante Frage der entstehenden Kosten im Falle unserer Beauftragung eingehen. Im Interesse geschädigter Kapitalanleger bieten wir in diesem Zusammenhang folgende Serviceleistungen an:

 

                                                   

1. Unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung

 

Sie sind nicht sicher, ob Sie als (geschädigter) Anleger/Bankkunde Rückabwicklungs-, Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche geltend machen können? Diese Frage beantworten wir Ihnen kostenlos und unverbindlich gerne im Rahmen einer ersten (telefonischen) Erörterung der Angelegenheit. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

 

 

2. Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft

 

Sofern Sie bereits mindestens drei Monate vor der ersten Beratung in der betreffenden Rechtsangelegenheit einen Rechtsschutzversicherungsvertrag (mit allgemeinem Privat-Rechtsschutz) abgeschlossen haben, dürften die Kosten unserer Beauftragung von Ihrer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft übernommen werden. Selbstverständlich würden wir kostenfrei und unverbindlich eine entsprechende Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherungsgesellschaft für Sie richten. Hierfür benötigen wir (neben den sachverhaltsrelevanten Informationen und Unterlagen ) lediglich Informationen zu Ihrem bestehenden bzw. ursprünglichen (i.d.R. sog. Nachwirkung bei max. Wechsel innerhalb von drei Jahren)  Rechtschutzversicherungsvertrag (bspw. Police, Beitragsrechnung o.ä.). Sprechen Sie uns gerne darauf an!

 

3. Außergerichtliche Vergütungsvereinbarungen

 

Aber auch Anlegern ohne Rechtsschutzversicherung helfen wir sehr gerne, ihre Ansprüche geltend zu machen. In diesem Falle bieten wir regelmäßig den Abschluss einer sog. Vergütungsvereinbarung für unsere außergerichtliche Tätigkeit an, die den wirtschaftlichen  Interessen der Geschädigten Rechnung tragen kann. Gerne erläutern wir Ihnen die indiviuellen Konditionen für Ihren Fall in einem Telefonat oder in einem persönlichen Gespräch.