Gesellschaftsrecht

Die enge Verknüpfung zwischen dem Kapitalanlagerecht und dem Gesellschaftsrecht ist darauf zurückzuführen, dass ein Anleger mit dem Beitritt zu einem geschlossenen Fonds (meist unbewusst) eine unternehmerische Beteiligung an einer (Personen-)Gesellschaft erwirbt uns somit gleichzeitig zum Gesellschafter der Fondsgesellschaft (entweder als Kommanditist (Direktgesellschafter)

oder über einen Treuhänder als sog. mittelbarer Treuhandkommanditist (mittelbarer

Gesellschafter)) avanciert.

 

Die SCS Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt diese Gesellschafter in allen Fragen im Zusammenhang mit der gezeichneten (unternehmerischen) Beteiligung sowie in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten jeglicher Art.

  

Insbesondere sog. Kleinanlegern fehlt leider oftmals das erforderliche Basiswissen im Gesellschaftsrecht, um die Abläufe innerhalb einer (Fonds-)Gesellschaft nachvollziehen und sich aktiv in die Gesellschaft einbringen zu können.

 

Hier schaffen wir Abhilfe und vermittelt das erforderliche Grundverständnis für die jeweiligen

gesellschaftsrechtlichen Strukturen und klären betroffene Anleger über ihre Rechte aber auch über ihre Pflichten als Gesellschafter auf.

 

Daneben vertreten wir Gesellschafter bspw. im Zusammenhang mit

  •  der Durchsetzung sämtlicher Gesellschafterrechte
  •  der Abwehr (unberechtigter) Ausschüttungsrückforderungen
  •  der Interessenwahrnehmung auf Gesellschafterversammlungen
  •  der Umsetzung eines sog. Sanierungskonzepts
  •  der Liquidation der Gesellschaft und
  •  der Insolvenz der Gesellschaft.

 

Daneben haben wir bereits diverse Anlegerforen initiiert, um einen Interessen- und Informationsaustausch zwischen den Gesellschafter der jeweiligen (Fonds-)Gesellschaft zu ermöglichen. Interessierte Anleger können sich kostenfrei in einem unserer bestehenden Anlegerforen registrieren oder mit uns gemeinsam ein weiteres Anlegerforum ins Leben rufen.