König & Cie. Produktentanker-Fonds IV

Der geschlossene König & Cie. Produktentanker-Fonds IV - MT „King Daniel“  Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT „King Douglas“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG (kurz: König & Cie. Produktentanker-Fonds IV) befindet sich in einer wirtschaftlichen Schieflage. Aufgrund eines Liquiditätsengpasses des Dachfonds steht die Wiedereinzahlung der erhaltenen Auszahlungen im Raum.

 

Fondskonzept und Fondsobjekte


Der König & Cie. Produktentanker-Fonds IV wurde im Jahr 2008 von der König & Cie. GmbH & Co. KG aufgelegt. Fondsobjekte sind die baugleichen Rohöl- und Produktentanker MT „King Douglas“ und MT „King Daniel“.


Die Beteiligung der Anleger erfolgte in EUR. Die Chartereinnahmen werden in USD erzielt; das Fremdkapital wurde ebenfalls in USD aufgenommen. Das Fondskonzept sieht vor, dass das das jeweilige Hypothekendarlehen statt in USD u.a. auch in EUR, Schweizer Franken (CHF) oder Japanischen Yen (JPY) in Anspruch genommen werden kann.


Die Anleger haben sich über die Treuhänderin als (mittelbare) Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft beteiligt. Die Anleger konnten hierbei zwischen einer Beteiligung als Standardkommanditist und Vorzugskommanditist wählen.

 

Die aktuelle Situation der König & Cie. Produktentanker-Fonds IV


Insbesondere aufgrund sinkender Charterraten, gestiegener Kosten und nicht zuletzt der Entwicklung des USD/EUR-Wechselkurses wurden die Ausschüttungen an die Anleger bereits ab dem Jahr 2009 reduziert und ab dem Jahr 2010 völlig eingestellt.


Im Geschäftsbericht 2012 weist der Dachfonds darauf hin, dass die Liquiditätssituation der beiden Fondsgesellschaften durch die Entwicklung der Charterraten und die für das Jahr 2013 vorgesehene „Große Klasseprüfungen“ der beiden Tanker extrem belastet sei.  


Laut Fondsgeschäftsführung war daher zum Jahresende 2013 ein Liquiditätsengpass zu erwarten, der die Durchführung eines Liquiditätskonzeptes erforderlich macht. Die Fondsgeschäftsführung hat hierzu bereits Kontakt mit der finanzierenden Bank aufgenommen und erarbeitet mit dieser ein Konzept zur Betriebsfortführung. Die finanzielle Beteiligung der Anleger an den zu erwartenden Maßnahmen – voraussichtlich in Form von Wiedereinlage der erhaltenen Ausschüttungen – wird sich wohl nicht vermeiden lassen. Kurz gesagt: Die Anleger müssen die bislang erzielten (anteiligen) Ausschüttungen für die Jahre 2008 und 2009 in Höhe von insgesamt 11,5 % ggf. an die beiden Fondsgesellschaften zurück zahlen.

 

Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Anleger der König & Cie. Produktentanker-Fonds IV


Anlegern der König & Cie. Produktentanker-Fonds IV , die nicht bzw. nicht hinreichend über die mit der unternehmerischen Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt wurden, könnten Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegenüber der beratenden Bank, dem ("freien") Finanzberater oder der Vertriebsgesellschaft zustehen. Entscheidend ist hierbei, ob der Anleger anlage- und objektgerecht beraten wurde.


Die von der SCS Rechtsanwaltskanzlei vertretenen Anleger der König & Cie. Produktentanker-Fonds IV wurden regelmäßig gerade nicht über die allgemeinen Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds  aufgeklärt.


Sofern die Beratung durch einen Bankberater erfolgt ist, wäre dieser zudem verpflichtet gewesen, den Anleger  ausdrücklich auf die an die beratende Bank fließenden Rückvergütungen aus Vertriebsprovisionen hinzuweisen. Denn nur dann kann ein Anleger erkennen, ob sich die beratende Bank aufgrund (der Höhe) der an sie fließenden Provisionen in einem Interessenkonflikt befunden oder aber ob sie „neutral“ beraten hat.


In einer Vielzahl der uns bekannten Fälle haben die beratenden Banken die Anleger der König & Cie. Produktentanker-Fonds IV gerade nicht auf ihr eigenes Provisionsinteresse hingewiesen.

 

Unsere Handlungsempfehlung für Anleger der König & Cie. Produktentanker-Fonds IV

 

Nutzen Sie, als Anleger der König & Cie. Produktentanker-Fonds IV die Möglichkeit, einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falls durch die SCS Rechtanwaltskanzlei. Gerne besprechen wir mit Ihnen die sachverhaltsrelevanten Informationen/Unterlagen und erörtern Ihnen die Chancen und Risiken einer etwaigen Geltendmachung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegenüber der beratenden Bank/dem Finanzberater/der Vertriebsgesellschaft in Ihrem konkreten Fall. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!