MCE Fonds 04 Beteiligungsgesellschaft mbH & Ko. KG ("MCE 04 Sternenflotte IC 3")

Mit Schreiben vom 27.01.2017 hat die Treuhänderin der Fondsgesellschaft die Investoren dahingehend informiert, dass sich die Anleger der MCE Fonds 04 Beteiligungsgesellschaft mbH & Ko. KG (kurz: MCE 04 Sternenflotte IC 3) mit der erforderlichen Mehrheit für eine Liquidation der Gesellschaft ausgesprochen haben.

 

Die geplante Liquidation der Gesellschaft lässt sich jedoch nur dann realisieren, wenn sich alle oder zumindest ein Großteil der Anleger an dem bereits vorgestellten Abwicklungskonzept beteiligen. Diese sieht u.a. eine Wiedereinzahlung der erhaltenen Auszahlungen in Höhe von 8 % bezogen auf das Beteiligungskapital vor.

 

Offensichtlich sind der diesbezüglichen ersten Wiedereinzahlungsaufforderung der Treuhänderin nicht alle Anleger gefolgt. Dies hat die Treuhänderin der "MCE 04 Sternenflotte IC 3" in ihrem Schreiben vom 27.01.2017 zum Anlass genommen, den Druck auf die Anleger erheblich zu erhöhen.

 

So wurden die Gesellschafter zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens wurden die Gesellschafter neuerlich aufgefordert, bis 06.02.2017 den jeweils quotalen Beitrag auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Zugleich hat die Treuhänderin angedroht, die Anlegerdaten der „zahlungsunwilligen“ Gesellschafter an die einzahlenden Gesellschafter herauszugeben. Diese geplante Vorgehensweise sei, so die Treuhänderin, aufgrund eines bestehenden Ausgleichsanspruchs zwischen den zahlenden und nicht-zahlenden Gesellschaftern gerechtfertigt. Zudem hätten „einige Gläubiger der Fondsgesellschaft“ die Treuhänderin aufgefordert, die Anlegerdaten zu übermitteln, um diese unmittelbar „zur Zahlung der bestehenden Forderungen aufzufordern“. Ob Letzteres tatsächlich der Fall ist, kann hier nicht abschließend beurteilt werden.

 

Angesichts der bisherigen Positionierung der Treuhänderin/der Fondsgesellschaft zur Thematik der Herausgabe der Anlegerdaten mutet deren nunmehrige Haltung indes willkürlich an und lässt sich nach diesseitigem Dafürhalten nicht zwingend mit „einer akuten Gefährdung der Fondsgesellschaft“ rechtfertigen.

 

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Festzustehen scheint jedoch, dass im Falle des Scheiterns des Abwicklungskonzepts (Gesellschafter stellen nicht ausreichend Kapital zur Umsetzung des Abwicklungskonzepts bereit) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft unausweichlich ist.

 

Im Rahmen eines solchen Insolvenzverfahrens droht einzelnen Gesellschafter – unabhängig von weiteren insolvenzspezifischen Haftungsrisiken - die komplette Wiedereinzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen Ob das angestrebte Abwicklungskonzept tatsächlich umgesetzt werden kann ist aktuell mehr als fraglich.

 

Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Anleger der "MCE 04 Sternenflotte IC 3"

 

Anlegern der "MCE 04 Sternenflotte IC 3", die nicht bzw. nicht hinreichend über die mit der unternehmerischen Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt wurden, könnten Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegenüber der beratenden Bank, dem ("freien") Finanzberater oder der Vertriebsgesellschaft zustehen. Entscheidend ist hierbei, ob der Anleger anlage- und objekt-gerecht beraten wurde.

 

Die von der SCS Rechtsanwaltskanzlei vertretenen Anleger der "MCE 04 Sternenflotte IC 3" wurden regelmäßig gerade nicht über die Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds oder die spezifischen Risiken eines auf Schiffsbeteiligungen ausgerichteten Zweitmarktfonds aufgeklärt. Eine anleger- und objektgerechte Beratung erfolgte in den uns bekannten Fällen nicht.

 

Unser Angebot für Anleger der "MCE 04 Sternenflotte IC 3"

 

Anlegern der „MCE 04 Sternenflotte IC 3“ bieten wir die Möglichkeit einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falls durch die SCS Rechtanwaltskanzlei. Gerne besprechen wir mit Ihnen die sachverhaltsrelevanten Informationen/ Unterlagen und erörtern Ihnen die Chancen und Risiken einer etwaigen Geltendmachung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegenüber dem beratenden Finanzberater/der Vertriebsgesellschaft/der Bank in Ihrem konkreten Fall.

 

Für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhaltes durch die SCS Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen dieser Fragekatalog zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

 

Anlegerforum

 

Interessierten Anlegern bieten wir die Möglichkeit, sich kostenlos und unverbindlich unserem  Anlegerforum: MCE 04 Sternenflotte IC 3 anschließen.

Stand: 02/2017

(Autorin: S.C. Schweitzer, LL.M., Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)