KINTARI Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG (SeaClass 5)

Der geschlossene Containerschiffsfonds KINTARI Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG (SeaClass 5)
(kurz: KINTARI SeaClass 5) steht vor der Liquidierung. Ein fundmentaler Strukturwandel des Containerschiffmarktes und die strukturellen Probleme älterer Panamax-Containerschiffe haben die Charterraten sinken lassen. Das Fondsobjekt wurde bereits veräußert. Die geplante Liquidierung der Gesellschaft per 31.12.2014 ist gescheitert. Nunmehr steht eine Liquidierung zum 31.10.2014 im Raum. Die Anleger haben einen Verlust von rd. 78 % der Kommanditeinlage (zzgl Agio) zu vergegenwärtigen.

 

Fondskonzept und Fondsobjekt der KINTARI SeaClass 5

 

Der KINTARI SeaClass 5 wurde im Jahr 2006 von der KG Allgemeine Leasing GmbH & Co aufgelegt. Fondsobjekt ist das Panamax Containerschiff „SC Rotterdam“ (ehemals: „CSCL Rotterdam“) gewesen.

 

Die Beteiligung der Anleger erfolgte in EUR. Die Chartereinnahmen wurden in USD erzielt; das Fremdkapital wurde ebenfalls in USD aufgenommen.

 

Die Anleger haben sich, wie bei geschlossenen Schiffsfonds üblich, als Direktkommanditist oder (unmittelbar) über die Treuhänderin als (mittelbarer) Treuhandkommanditist an der Fondsgesellschaft beteiligt.

 

Die aktuelle Situation der KINTARI SeaClass 5

 

Insbesondere aufgrund sinkender Charterraten, gestiegener Kosten und nicht zuletzt der Entwicklung des USD/EUR-Wechselkurses wurden die Ausschüttungen an die Anleger bereits ab dem Jahr 2009 reduziert und ab dem Jahr 2011 völlig eingestellt.

 

Nachdem ein erstes Restrukturierungskonzept im Jahr 2013 scheiterte, haben die Gesellschafter mit Beschluss vom 21.03.2014 mit deutlicher Mehrheit dem zweiten Restrukturierungskonzept zugestimmt. Indes wurde das für die Umsetzung des Konzepts erforderliche Kapital nicht fristgemäß zugesagt.

 

Mit Schreiben vom 30.06.2014 wurden die Anleger des KINTARI SeaClass 5 seitens der Fondsgesellschaft davon in Kenntnis gesetzt, dass auch der zweite Restrukturierungsversuch gescheitert ist. Die „SC Rotterdam“ wurde auf Veranlassung des finanzierenden Kreditinstituts bereits veräußert. Ausschüttungen an die Anleger sind nicht mehr möglich. Die Fondsgesellschaft sollte mit Wirkung zum 31.08.2014 aufgelöst werden. Die diebzgl. notwendige 3/4 Mehrheit für den Gesellschafterbeschluss wurde indes nicht erzielt. Die Gesellschafter müssen nunmehr bis zum 17.10.2014 über die Auflösung der Gesellschaft per 31.10.2014 entscheiden.

 

Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Anleger der KINTARI SeaClass 5

 

Anlegern der  KINTARI SeaClass 5, die nicht bzw. nicht hinreichend über die mit der unternehmerischen Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt wurden, könnten Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegenüber der beratenden Bank, dem ("freien") Finanzberater oder der Vertriebsgesellschaft zustehen. Entscheidend ist hierbei, ob der Anleger anlage- und objektgerecht beraten wurde.

 

Die von der SCS Rechtsanwaltskanzlei vertretenen Anleger der KINTARI SeaClass 5 wurden regelmäßig gerade nicht über die Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds aufgeklärt.

 

Sofern die Beratung durch einen Bankberater erfolgt ist, wäre dieser zudem verpflichtet gewesen, den Anleger  ausdrücklich auf die an die beratende Bank fließenden Rückvergütungen aus Vertriebsprovisionen hinzuweisen. Denn nur dann kann ein Anleger erkennen, ob sich die beratende Bank aufgrund (der Höhe) der an sie fließenden Provisionen in einem Interessenkonflikt befunden oder aber ob sie „neutral“ beraten hat.

 

In einer Vielzahl der uns bekannten Fälle haben die beratenden Banken und insbesondere auch die Postbank Finanzberatung AG, die einen Großteil der von uns vertretenen Anleger der KINTARI SeaClass 5 „beraten“ hat, die Anleger gerade nicht auf ihr eigenes Provisionsinteresse hingewiesen.

 

Unsere Handlungsempfehlung für Anleger der KINTARI SeaClass 5

 

Nutzen Sie, als Anleger der KINTARI SeaClass 5 die Möglichkeit, einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falls durch die SCS Rechtanwaltskanzlei. Gerne besprechen wir mit Ihnen die sachverhaltsrelevanten Informationen/Unterlagen und erörtern Ihnen die Chancen und Risiken einer etwaigen Geltendmachung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegenüber der beratenden Bank/dem Finanzberater/der Vertriebsgesellschaft in Ihrem konkreten Fall. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!