Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG/SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG

Die aktuelle wirtschaftliche Situation der  Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG, ehemals: SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds  KG (kurz: "Objekte FFB und München"), ist bedenklich. Nicht zuletzt der Anlegerskandal um die Frankfurter Immobiliengruppe „S&K“ dürften die Liquiditätssituation der Fondsgesellschaft nachhaltig verschlechtert haben. Trotz Sanierungskonzept ist die Zukunft der Gesellschaft weiterhin ungewiss.

 

Wenngleich das Landgericht Frankfurt am Main in Sachen „abverfügter“ Gelder am 18.01.2019 ein positives Urteil zugunsten aller beteiligten Fondsgesellschaften gefällt hat, so kann dies unter Liquiditätsgesichtspunkten nur bedingt optimistisch stimmen. Denn zum einen ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, so dass weiterhin unklar bleibt, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine Rückführung der Gelder an die Fondsgesellschaft erfolgen wird. Zum anderen sprechen wir hierbei „nur“ von 4,9 Mio. EUR, ein Betrag, der nicht einmal ausreichen würde, um das bis zum 31.12.2018 gestundete Stille Beteiligungskapital in Höhe von rd. 12,2 Mio. EUR auszuzahlen.

 

Nähere Einzelheiten zum "aktuellen Stand der Dinge" können Sie unserer Zusammenfassung des aktuellsten Halbjahresberichts für das 2. Halbjahr 2018 (Stand: Februar 2019) entnahmen.

  

Interessant dürfte zudem ein obsiegendes rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Magdeburg sein, das die SCS Rechtsanwaltskanzlei für Anleger der "Objekte FFB und München" erstritten hat.

 

Ausstiegschancen für geschädigte Anleger

 

Handlungsalternativen für Ihren Ausstieg aus der „Objekte FFB und München“ erläutern wir Ihnen hier.

 

Unser Angebot für Anleger der "Objekte FFB und München"

 

Anlegern der „Objekte FFB und München“ bieten wir die Möglichkeit einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falls durch die SCS Rechtanwaltskanzlei. Gerne besprechen wir mit Ihnen die sachverhaltsrelevanten Informationen/ Unterlagen und erörtern Ihnen die Chancen und Risiken einer etwaigen Geltendmachung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegenüber dem beratenden Finanzberater/der Vertriebsgesellschaft und/oder den Prospektverantwortlichen in Ihrem konkreten Fall. Zudem stellen wir Ihnen gerne weitere "Ausstiegs-möglichkeiten" vor.

  

Für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhaltes durch die SCS Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen dieser Fragekatalog zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

 

 Anlegerforum

  

Unlängst haben wir auch für die „Objekte FFB und München“ ein Anlegerforum iniitiert. Sie können sich kostenlos und unverbindlich unserem  AF: Objekte FFB und München anschließen.

 

Stand: 03/2019

(Autorin: S.C. Schweitzer, LL.M., Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)