Alpha Patentfonds 3 GmbH & Co. KG

Die Alpha Patentfonds 3 GmbH & Co. KG wurde im August 2008 mit einer geplanten Laufzeit bis 2014 (mit Verlängerungsoption bis 2015) und vielversprechenden Renditeprognosen aufgelegt.

 

Aktuell müssen sich die rund 550 Anleger der Fondsgesellschaft nur mit einer erheblich längeren Laufzeit arrangieren, sondern sehen sich - angesichts der wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaft - der Gefahr eines (weiteren) Wertverlustes ihrer Beteiligung ausgesetzt.

 

Es verwundert daher nicht, dass die aktuelle Situation der Fondsgesellschaft bei vielen Anlegern für erhebliches Unbehagen sorgt und die Frage nach den „Ausstiegsmöglichkeiten“ aus dem Fonds in den Fokus rückt.

 

Positive Nachrichten von der Fondsgesellschaft können wir leider auch nicht vermelden, aber wir berichten gern von einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15.09.2016, das betroffenen Anlegern Mut machen sollte, etwaigen Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche geltend zu machen. Denn das erkennende Gericht hat die Postbank Finanzberatung AG wegen unzulänglicher Beratung über die Laufzeit der Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt.

 

Dieses wegweisende Urteil des Oberlandesgerichts Celle dürfte Signalwirkung für sämtliche Anleger der „Alpha Patentfonds“ (Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG, Alpha Patentfonds 2 GmbH & Co. KG, Alpha Patentfonds 3 GmbH & Co. KG und Alpha Patentfonds 3 – Tranche 2009 GmbH & Co. KG) haben, da die einzelnen „Alpha Patentfonds“ stets mit einer kurzen (vier- bis sechsjährigen) Laufzeit beworben wurden. Und dies ist nur ein Beratungsfehler, den die Mandanten der SCS Rechtsanwaltskanzlei im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb an den „Alpha Patentfonds“ schildern. Weitere aufklärungsbedürftige Risiken gab es bei den einzelnen „Alpha Patentfonds“ zur Genüge.

 

 

Unser Angebot für Anleger der Alpha Patentfonds 3 GmbH & Co. KG 

 

Anlegern der Alpha Patentfonds 2 GmbH & Co. KG bieten wir die Möglichkeit einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falls durch die SCS Rechtanwaltskanzlei. Gerne esprechen wir mit Ihnen die sachverhaltsrelevanten Informationen/ Unterlagen und erörtern Ihnen die Chancen und Risiken einer etwaigen Geltendmachung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegenüber der beratenden Bank, dem beratenden Finanzberater/der Vertriebsgesellschaft und/oder den Prospektverantwortlichen in Ihrem konkreten Fall. Zudem stellen wir Ihnen gerne weitere "Ausstiegsmöglichkeiten" vor.

 

Für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhaltes durch die SCS Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen dieser Fragekatalog zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

 

  

Anlegerforum

 

Betroffenen Anlegern bieten wir zudem die Möglichkeit, sich kostenlos und unverbindlich unserem Anlegerforum Alpha Patentfonds 3 GmbH & Co. KG anschließen.

 

 

 

Stand: 04/2017

(Autorin: S.C. Schweitzer, LL.M., Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)