MCE Fonds 05 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ("MCE 05 Sternenflotte")

Die Treuhänderin der MCE Fonds 05 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (kurz: "MCE 05 Sternenflotte") hat die Gesellschafter bereits im Mai des Jahres 2016 davon in Kenntnis gesetzt, dass die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft äußerst angespannt ist und die Geschäftsführung eine Liquidation der Gesellschaft anstrebt.

 

Rechtzeitig zum Jahreswechsel, Ende Dezember 2016, wurde den Anlegern dann ein Abwicklungs-konzept präsentiert, welches u.a. eine Wiedereinzahlung der erhaltenen Auszahlungen in Höhe von  8 % bezogen auf das Beteiligungskapital vorsieht. Zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens wurden die Gesellschafter sodann auch aufgefordert, bis 19.01.2017 den jeweils quotalen Beitrag auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Sollten die Gesellschafter auf diesem Wege nicht ausreichend Kapital zur Umsetzung des Abwicklungskonzepts bereitgestellt haben, ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft - laut Auskunft der Treuhänderin - unausweichlich.

 

Im Rahmen eines solchen Insolvenzverfahrens droht einzelnen Gesellschafter – unabhängig von weiteren insolvenzspezifischen Haftungsrisiken - die komplette Wiedereinzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von (bis zu ) 19,50 % bezogen auf das jeweilige Beteiligungskapital.

 

Im Zusammenhang mit der anvisierten Liquidation der Fondsgesellschaft steht aktuell noch das Ergebnis der außerordentlichen Gesellschafterversammlung im Umlaufverfahren aus. Ob das angestrebte Abwicklungskonzept tatsächlich umgesetzt werden kann ist aktuell mehr als fraglich.

 

Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Anleger der "MCE 05 Sternenflotte"

 

Anlegern der MCE 05 Sternenflotte, die nicht bzw. nicht hinreichend über die mit der unternehmer-ischen Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt wurden, könnten Schadensersatz- und Rückab-wicklungsansprüche gegenüber der beratenden Bank, dem ("freien") Finanzberater oder der Vertriebsgesellschaft zustehen. Entscheidend ist hierbei, ob der Anleger anlage- und objekt-gerecht beraten wurde.

 

Die von der SCS Rechtsanwaltskanzlei vertretenen Anleger der "MCE 05 Sternenflotte" wurden regelmäßig gerade nicht über die Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds aufgeklärt.

 

Sofern die Beratung durch einen Bankberater erfolgt ist, wäre dieser zudem verpflichtet gewesen, den Anleger ausdrücklich auf die an die beratende Bank fließenden Rückvergütungen aus Vertriebsprovisionen hinzuweisen. Denn nur dann kann ein Anleger erkennen, ob sich die beratende Bank aufgrund (der Höhe) der an sie fließenden Provisionen in einem Interessenkonflikt befunden oder aber ob sie „neutral“ beraten hat. In einer Vielzahl der uns bekannten Fälle haben die beratenden Banken die Anleger gerade nicht auf ihr eigenes Provisionsinteresse hingewiesen.

Unser Angebot für Anleger der "MCE 05 Sternenflotte"

 

Anlegern der „MCE 05 Sternenflotte“ bieten wir die Möglichkeit einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falls durch die SCS Rechtanwaltskanzlei. Gerne besprechen wir mit Ihnen die sachverhaltsrelevanten Informationen/ Unterlagen und erörtern Ihnen die Chancen und Risiken einer etwaigen Geltendmachung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegenüber dem beratenden Finanzberater/der Vertriebsgesellschaft/der Bank in Ihrem konkreten Fall.

 

Für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhaltes durch die SCS Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen dieser Fragekatalog zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

 

 

Anlegerforum

 

Aus aktuellem Anlass haben wir auch für die „MCE 05 Sternenflotte“ ein Anlegerforum iniitiert. Sie können sich kostenlos und unverbindlich unserem  AF: MCE 05 Sternenflotte anschließen.

 

Stand: 02/2017

(Autorin: S.C. Schweitzer, LL.M., Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)