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Keine Kategorie · 10. April 2018
Mit Beschluss vom 29.03.2018 (Az. III ZR 171/17) hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem letzten Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde) eines freien Anlagebraters eine Absage erteilt und somit seine anlegerfreundliche Rechtsprechung auch in einem von der SCS Rechtsanwaltskanzlei (in der ersten und zweiten Instanz) geführten Verfahren fortgeführt. Da das von uns erstrittenen Urteil nunmer rechtskräftig ist, muss der Berater unserer Mandantin den gesamten finanziellen Schaden ersetzen, der...