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BGH bestätigt ein von der SCS Rechtsanwaltskanzlei erstrittenes Urteil wegen Falschberatung im Zusammenhang mit einer Schiffsbeteiligung

Anlageberater muss unserer Mandantin den gesamten Schaden ersetzen!

Mit Beschluss vom 29.03.2018 (Az. III ZR 171/17) hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem letzten Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde) eines freien Anlagebraters eine Absage erteilt und somit seine anlegerfreundliche Rechtsprechung auch in einem von der SCS Rechtsanwaltskanzlei (in der ersten und zweiten Instanz) geführten Verfahren fortgeführt.

 

Da das von uns erstrittenen Urteil nunmer rechtskräftig ist, muss der Berater unserer Mandantin den gesamten finanziellen Schaden ersetzen, der dieser durch den Erwerb der Beteiligung entstanden ist. Zudem muss der Berater die unliebsame Beteiligung "übernehmen". Im Ergebnis wird unsere Mandatin daher so gestellt, als hätte sie die Beteiligung nie erworben.

 

Verfahrensgang:

 

Das Landgericht Göttingen hat bereits mit Urteil vom 14.07.2015 (Az. 4 O 380/13) zu Gunsten der von uns vertretenen Kleinanlegerin den Investment-Berater zur schadensersatzlichen Rückabwicklung der Beteiligung an der Emission der HCI Shipping Select XIX GmbH & Co. KG verurteilt.

 

Gegen diese Entscheidung hat der Beklagte im Ergebnis erfolglos Berufung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig (Az. 2 U 76/15) eingelegt und letztlich eine Nichtzulassungs-beschwerde beim BGH eingereicht.

 

Erfreulicher Weise blieb die hartnäckige Gegenwehr des Beraters indes erfolglos und dieser kassierte vor dem BGH seine endgültige Niederlage.