CFB-Fonds 162 NASTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "GABRIEL SCHULTE" KG

Auch die aktuelle wirtschaftliche Situation des geschlossenen Containerschiffsfonds CFB-Fonds 162 NASTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „GABRIEL SCHULTE“ KG (kurz: CFB-Fonds 162 MS „GABRIEL SCHULTE“) ist bedenklich. Ein genereller Strukturwandel des Containerschiffmarktes und die damit einhergehenden strukturellen Probleme älterer Panamax-Containerschiffe haben die Charterraten sinken lassen. Die Anleger warten seit dem 2. Halbjahr 2011 vergeblich auf Ausschüttungen.


Fondskonzept und Fondsobjekt der CFB-Fonds 162 MS „GABRIEL SCHULTE“ 


Der CFB-Fonds 162 MS „GABRIEL SCHULTE“  wurde im Jahr 2007 von der Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft aufgelegt. Die Anleger haben sich als Direktkommanditisten über die NASTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „GABRIEL SCHULTE“ KG an dem Panamax-Containerschiff MS „GABRIEL SCHULTE“ beteiligt.


Die Beteiligung der Anleger erfolgte in USD. Die Chartereinnahmen werden in USD erzielt; das Fremdkapital wurde ebenfalls in USD aufgenommen.


Die aktuelle Situation der CFB-Fonds 162 MS „GABRIEL SCHULTE“ 


Insbesondere aufgrund gestiegener Kosten und nicht zuletzt der Entwicklung des USD/EUR-Wechselkurses wurden die Ausschüttungen an die Anleger bereits ab dem Jahr 2011 reduziert und ab dem Jahr 2012 völlig eingestellt.


Die Fondsgesellschaft konnte im Anschluss an den Festchartervertrag (bis 11/2012) mit dem Charterer Rudolf A. Oetker AG aufgrund der weltweit schwierigen Marktlage lediglich einen Anschlusschartervertrag zu einer Anschlusscharter in Höhe von 7.400,00 USD/Tag bis zum 24.10.2014 schließen.


Die Gesellschafter haben im Juli 2013 dem alternative Fortführungskonzept (Ablösung des bestehenden USD-Darlehensvertrages bei der Commerzbank AG durch ein neues USD-Darlehen bei der Berenberg  Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG) zugestimmt.


Wenngleich die Fondsgesellschaft somit den Schiffsbetrieb weiter aufrechterhalten kann, ist mehr als fraglich, ob die Fondsgesellschaft tatsächlich von einer etwaigen Erholung der Charterraten profitieren und die, seit dem zweiten Halbjahr 2011 ausgesetzten, Ausschüttungen an die Gesellschafter zukünftig wieder in der prognostizierten Höhe erfolgen werden.


Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Anleger der der CFB-Fonds 162 MS „GABRIEL SCHULTE“ 


Anlegern der  CFB-Fonds 162 MS „GABRIEL SCHULTE“, die nicht bzw. nicht hinreichend über die mit der unternehmerischen Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt wurden, könnten Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegenüber der beratenden Bank, dem ("freien") Finanzberater oder der Vertriebsgesellschaft zustehen. Entscheidend ist hierbei, ob der Anleger anlage- und objektgerecht beraten wurde.


Die von der SCS Rechtsanwaltskanzlei vertretenen Anleger der der CFB-Fonds 162 MS „GABRIEL SCHULTE“  wurden regelmäßig gerade nicht über die Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds, aufgeklärt.


Zudem sind die von der SCS Rechtsanwaltskanzlei vertreten Anleger der CFB-Fonds 162 MS „GABRIEL SCHULTE“  auch nicht   ausdrücklich auf die an die beratende Bank fließenden Rückvergütungen aus Vertriebsprovisionen hingewiesen worden. Auch hierin liegt ein Beratungsverschulden: Denn nur bei entsprechender Aufklärung kann ein Anleger erkennen, ob sich die beratende Bank aufgrund (der Höhe) der an sie fließenden Provisionen in einem Interessenkonflikt befunden oder aber ob sie „neutral“ beraten hat.


In einer Vielzahl der uns bekannten Fälle haben die beratenden Banken und insbesondere auch die Commerzbank AG sowie die ehemalige Dresdner Bank AG (heute ebenfalls: Commerbank AG), die viele der von uns vertretenen Anleger der CFB-Fonds 162 MS „GABRIEL SCHULTE“ „beraten“ haben, die Anleger gerade nicht auf ihr eigenes Provisionsinteresse hingewiesen.


Unsere Handlungsempfehlung für Anleger der der CFB-Fonds 162 MS „GABRIEL SCHULTE“ 


Nutzen Sie, als Anleger der der CFB-Fonds 162 MS „GABRIEL SCHULTE“  die Möglichkeit, einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falls durch die SCS Rechtanwaltskanzlei. Gerne besprechen wir mit Ihnen die sachverhaltsrelevanten Informationen/Unterlagen und erörtern Ihnen die Chancen und Risiken einer etwaigen Geltendmachung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegenüber der beratenden Bank/dem Finanzberater/der Vertriebsgesellschaft in Ihrem konkreten Fall. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!