SHB "Altersvorsorgefonds": Halbjahresbericht 2. Halbjahr 2019

Einmal- und Ratenzahler gehen auch weiterhin leer aus

Dem aktuellen Halbjahresbericht der Fondsgesellschaft (2. Halbjahr 2019, Stand Januar 2020) lässt sich entnehmen, dass die derzeitige Vermietungssituation auf Objektebene insgesamt als stabil einzuschätzen sein dürfte. Zudem konnten zum Jahreswechsel Stille Beteiligungen in Höhe von     7,2 Mio. EUR zurückgezahlt werden, so dass eine Reduzierung des Stillen Beteiligungskapitals auf ca. 1,8 Mio. EUR erreicht werden konnte.

 

Aber Achtung! Wer vor diesem Hintergrund davon ausgeht, dass sich die Liquiditätslage der Fonds-gesellschaft positiv entwickelt haben muss, liegt aber leider völlig falsch. Denn Fakt ist, dass diese vermeintlich positive Entwicklung sozusagen künstlich herbeigeführt wurde. Sprich, das bestehende Immobiliendarlehen bei der Hamburg Commercial Bank AG wurde – gemäß Gesellschafterbeschluss – bis zu einer Höhe von max. 6,7 Mio. EUR aufgestockt und beträgt per 31.12.2019 nunmehr rd.  24,9 Mio. EUR (zum Vergleich: zum Ende des Geschäftsjahres 2018 belief sich der Darlehensstand auf ca. 18,83 Mio. EUR). Die durch diese erhebliche Neuverschuldung zugeführten Gelder wurden dann wiederum zur Reduzierung des Stillen Beteiligungskapitals verwendet. Das latente Liquiditätsproblem der Fondsgesellschaft ist demnach auch weiterhin nicht gelöst sondern wurde lediglich verlagert, was aus Anlegersicht keinen nennenswerten Unterschied machen dürfte.

  

Resümierend bleibt festzuhalten, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft und damit der „Wert“ der einzelnen Beteiligung(en) - angesichts einer Vielzahl zu berücksichtigender Faktoren - auch zukünftig auf wackeligen Füßen steht. Da die Fondsgesellschaft ihren Fokus u.a. zwingend auf die Rückführung des Immobiliendarlehens (ca. 24,9 Mio.EUR) sowie gleichsam auf die Rückzahlung des Stillen Beteiligungskapitals (ca. 1,8 Mio. EUR) legen muss, gehen die sog. Einmal- und/oder Ratenzahler auch weiterhin „leer aus“. Finanziellen Mittel für eine Wideraufnahme der Ausschüttungen/Gutschriften fehlen.

 

Betroffene Anleger sollten sich vor diesem Hintergrund vor Augen führen, dass - auch aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten - ein (vorzeitiges) Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft eine

probate Handlungsalternative darstellt. Denn auch in Sachen gescheiterte Kapitalanlage ist das sprichwörtliche Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende oftmals vorzuziehen. Anknüpfungspunkt hierfür ist bspw. eine außerordentliche Kündigung des Beteiligungsverhältnisses, auf deren Grundlage wir in den vergangenen Monaten für eine Vielzahl betroffener Anleger einen

schnellen und unbürokratischen Ausstieg aus dem „Fondsdesaster“ realisieren konnten. Auch aktuell engagieren wir uns auf diesem Gebiet erfolgreich und kompromisslos für die von uns vertretenen Anleger.

 

Unser Angebot für betroffene Anleger

 

Wenn auch Sie ‚die Reisleine ziehen‘ und Ihr Beteiligungsverhältnis beenden wollen, sollten Sie nicht zögern, einen kostenlosen und unverbindlichen Telefontermin mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin, Frau Rechtsanwältin Schweitzer, zu vereinbaren. Gerne helfen wir auch Ihnen dabei, sich endgültig von der (finanziell) belastenden Fondsbeteiligung zu lösen. Profitieren auch Sie von unseren jahrelangen Erfahrungen und unserer Expertise als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht!

 

Gerne können Sie sich auch unserem Anlegerforum "Altersvorsorgefonds" anschließen.

 

Die SCS Rechtsanwaltskanzlei vertritt bundesweit die Interessen geschädigter Anleger und hat ihren rechtlichen Fokus auf die Durchsetzung von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger sowie auf die gesellschaftsrechtliche Vertretung von Gesellschaftern/ Gesellschaftergruppen gerichtet.