SHB "Objekte Fürstenfeldbruck und München": Halbjahresbericht (Stand: Februar 2019) veröffentlicht

Die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft bleibt weiterhin angespannt.

 

Anfang März 2019 hat die Fondsgesellschaft endlich den mit Spannung erwarteten Halbjahresbericht für das 2. Halbjahr 2018 (Stand: Februar 2019) veröffentlicht. Dies nehmen wir zum Anlass, nachfolgend kurz und kompakt (und ohne Anspruch auf Vollständigkeit) auf die aktuelle wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft einzugehen, welche erfahrungsgemäß im Mittelpunkt des Anlegerinteresses steht.

 

In Sachen der „abverfügten Gelder“ hat das Landgericht Frankfurt am Main zwischenzeitlich ein positives Urteil zugunsten aller beteiligten Fondsgesellschaften gefällt. Dieser Etappensieg sollte vorerst jedoch nicht überbewertet werden, da damit zu rechnen ist, dass die Beklagten gegen dieses Urteil Berufung einlegt haben und sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und anschließend ggf. auch noch der Bundesgerichtshof mit dem Rechtsstreit befassen werden. So ist und bleibt auch weiterhin unklar, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine Rückführung der rd. 4,9 Mio. EUR an die Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG erfolgen wird. Zudem würde dieser Betrag nicht einmal ausreichen, um das fällige Stille Beteiligungskapital (rd. 12,2 Mio. EUR) auszuzahlen.

 

Während die Vermietungssituation in den fondseigenen Objekten einigermaßen zufriedenstellend scheint, ist die Vermietungsentwicklung der Immobilien(portfolios) der Renditefonds 6 GmbH & Co. KG, an welcher die Fondsgesellschaft immerhin mit einer Kommanditbeteiligung i.H.v. 15. Mio. EUR beteiligt ist, weiterhin durchwachsen. Die einzelnen Immobiliendarlehen wurden auch im zweiten Halbjahr 2018 vertragsmäßig bedient, so dass zumindest die Finanzierungssituation als stabil bezeichnet werden kann.

 

All dies darf jedoch keinesfalls darüber hinweg täuschen, dass die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft weiterhin als kritisch zu beurteilen ist. Da die Fondsgesellschaft das bis zum 31.12.2018 gestundete Stille Beteiligungskapital nicht auszahlen konnte, schuldete diese den Stillen Gesellschafter weiterhin rd. 12,2 Mio. EUR. Hinzu kommt, dass diese Auszahlungsansprüche ab dem Jahr 2019 mit einem Mindestgewinn in Höhe von 4,0 % verzinst werden, so dass im Jahr 2019 insgesamt weitere rd. 500.000,00 EUR an die Stillen Gesellschafter gezahlt werden müssen.

 

Wie dem Halbjahresbericht zu entnehmen ist, arbeitet die Fondsgeschäftsführung weiterhin an der Umsetzung einer Strategie zur vollständigen Auszahlung des Stillen Beteiligungskapitals bis Ende 2020. Diese soll durch Objektverkäufe sowie „durch die bis dahin zur Verfügung stehende freie Liquidität der Gesellschaft“ realisiert werden. Das Ergebnis ihrer Maßnahmen will die Fondsgeschäftsführung im Rahmen der nächsten Gesellschafterversammlung vorstellen, welche voraussichtlich im Herbst 2019 stattfinden wird. Es bleibt also spannend.

 

Resümierend bleibt festzuhalten, dass die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft und damit der einzelnen Beteiligungen - angesichts einer Vielzahl zu berücksichtigender Faktoren - weiterhin ungewiss bleibt.

 

Da die Fondsgesellschaft ihren Fokus auch weiterhin zwingend auf die Rückzahlung des Stillen Beteiligungskapitals legen muss, gehen alle anderen Anleger weiterhin „leer aus“ Denn zumindest derzeit fehlen die finanziellen Mittel für eine Wideraufnahme der Ausschüttungen/Gutschriften.

 

Zu Recht stellt sich betroffenen Ratenzahlern die Frage, ob sie nicht sprichwörtlich „gutes Geld schlechtem hinterherwerfen“ und ob und ggf. welche Handlungsoptionen ihnen zur Verfügung stehen.

 

Wenngleich etwaige Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche einer Mehrzahl der Anleger bereits verjährt sein dürften, ebnet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs) den Weg für einen Ausstieg aus dem Fondsdilemma in Form einer außerordentlichen Kündigung des Beteiligungsverhältnisses.

 

Nicht zuletzt mit Hilfe dieses ‚Kündigungsjokers‘ konnten wir in den vergangenen Monaten für viele betroffene Anleger einen schnellen und unbürokratischen Ausstieg aus der Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG realisieren. Auch aktuell engagieren wir uns auf diesem Gebiet erfolgreich und kompromisslos für die von uns vertretenen Anleger.

 

Unser Angebot für betroffene Anleger

 

Wenn auch Sie ‚die Reisleine ziehen‘ und Ihr Beteiligungsverhältnis beenden wollen, sollten Sie nicht zögern, einen kostenlosen und unverbindlichen Telefontermin mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin, Frau Rechtsanwältin Schweitzer, zu vereinbaren. Gerne helfen wir auch Ihnen dabei, sich endgültig von der (finanziell) belastenden Fondsbeteiligung zu lösen. Profitieren auch Sie von unseren jahrelangen Erfahrungen und unserer Expertise als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht!

 

Gerne können Sie sich auch unserem Anlegerforum Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG anschließen.

 

Die SCS Rechtsanwaltskanzlei vertritt bundesweit die Interessen geschädigter Anleger und hat ihren rechtlichen Fokus auf die Durchsetzung von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger sowie auf die gesellschaftsrechtliche Vertretung von Gesellschaftern/ Gesellschaftergruppen gerichtet.