KapMuG-Verfahren: OLG München bestimmt Musterkläger in Sachen "Conti Beteiligungsfonds IX"

Wie betroffene Anleger jetzt noch von dem Verfahren profitieren können- der Countdown läuft!

Mit Beschluss vom 28.05.2018 (Az: 5 Kap 1/18) hat das Oberlandesgericht München einen Musterkläger in Sachen „Conti Beteiligungsfonds IX“ bestimmt und somit das Kapitalanleger-Musterverfahren in Gang gesetzt. In dem Verfahren wird geprüft, ob der Verkaufsprospekt „Conti

Beteiligungsfonds IX“ fehlerhaft ist und die Prospektverantwortlichen daher wegen Verletzung ihrer Aufklärungspflichten haften. Sollte dies der Fall sein, stehen den geschädigten Anlegern dem Grunde nach Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche zu.

 

Um von diesem Kapitalanleger-Musterverfahren profitieren zu können, müssen betroffene Anleger allerdings selbst aktiv werden. Hierbei müssen Anleger zwingend die Verjährungsfrist beachten:

Ansprüche aus Prospekthaftung verjähren spätestens taggenau 10 Jahre nach Zeichnung der Anlage (Hat ein Anleger seine Beitrittserklärung beispielsweise am 24.09.2008 unterzeichnet, so tritt die absolute Verjährung spätestens mit Ablauf des 24.09.2018 ein).

 

Geschädigten Anlegern, die bislang keine Klage eingereicht haben stehen im Zusammenhang mit dem Musterverfahren zwei Optionen zur Verfügung:

 

Um als Beteiligter unmittelbar an dem Verfahren teilnehmen zu können, müssen Betroffene zunächst

eine eigene Klage einreichen. Der Individualrechtstreit wird sodann ausgesetzt und der klagende Anleger wird automatisch ein sog. Beigeladener. Dies ist selbstverständlich nur möglich, solange das Musterverfahren noch nicht beendet ist.

 

Daneben haben Anleger die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung des

Musterklägers (hier also bis ca. Mitte Dezember 2018) ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin zum Musterverfahren anmelden zu lassen. Mit der entsprechenden Anmeldung wird der Anleger zum sog. Anmelder und die Verjährung der angemeldeten Ansprüche wird zunächst gehemmt.

 

Betroffene Anleger haben also die Qual der Wahl und können sich gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung von uns beraten lassen.

 

Die SCS Rechtsanwaltskanzlei vertritt bundesweit die Interessen geschädigter Anleger und hat ihren rechtlichen Fokus auf die Durchsetzung von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger sowie auf die Vertretung von Anlegergruppen gerichtet. Hierzu gehört selbstverständlich auch die rechtliche Vertretung im Rahmen eines Kapitalanleger-Musterverfahrens. Profitieren auch Sie von unseren jahrelangen Erfahrungen und unserer Expertise als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.