Finanzmarktkrise

 

Die Krise auf den internationalen Finanzmärkten verunsichert vermehrt auch die deutschen Kapitalanleger. Nahezu täglich sind der Presse und den Medien neue unheilsschwangere Nachrichten zu entnehmen. Ausgehend von der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers und der Schließung ihrer deutschen Tochtergesellschaft Lehmann Brothers Bankhaus AG, wird derzeit ein Weg aus der Krise für die HypoReal Estate gesucht.

 

Wir nehmen dies zu Anlass, Sie kurz und prägnant über die vorhandenen Sicherheitsmechanismen in Deutschland zu informieren.

 

Zu differenzieren ist zunächst zwischen sog. Einlagen und sonstigen Investments. Zu den Letztgenannten gehören beispielsweise Aktien, Aktienfonds oder sonstige Wertpapiere. Diese werden von dem jeweiligen Kreditinstitut lediglich für den Kunden in einem Depot geführt und stehen weiterhin im Eigentum des Kunden. Gerät die Bank in eine Krise, droht dem Anleger kein Verlust, da er gegenüber seinem Kreditinstitut einen Herausgabeanspruch geltend machen kann.

 

Anders stellt sich die Rechtslage bei Einlagen, wie beispielsweise den Sparkonten, Sparbüchern, Sparverträgen und bei Giroverträgen dar. Diese typischen Sparanlagen gehen mit der Einzahlung der Gelder in das Vermögen der Bank über. Dem einzahlenden Kunden verbleibt lediglich ein (bedingter) Rückzahlungsanspruch gegen sein kontoführendes Kreditinstitut. Im Falle einer Krise, wird das Kreditinstitut den Rückzahlungsanspruch nicht erfüllen können. In einem solchen Fall droht dem Kunden ein Totalverlust.

 

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern verfügt Deutschland seit dem Jahre 1998 über ein Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESEAG). Dieses Gesetz sieht vor, dass Geldinstituten der Geschäftsbetrieb nur dann erlaubt wird, wenn sie einer Sicherungseinrichtung angehören. Die einzelnen Sicherungseinrichtungen weisen indes erhebliche Unterschiede auf.

 

Die größte Sicherheit bieten Banken, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken angehören. Im Schadensfall ersetzt dieser Fonds jedem Kunden einen Schaden in Höhe von bis zu 30% des Eigenkapitals der Bank. Selbst kleine Kreditinstitute verfügen regelmäßig über ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Die Einlagen des einzelnen Kunden wären bei dem vorbenannten Eigenkapital demnach bis zu einem Gesamtvolumen von 3 Millionen Euro abgesichert.

 

Weniger umfassend ist der Schutz über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Die Kunden der Mitgliedsbanken sind hier nur in Höhe von 90% der Einlagen und höchstens 20.000,00 € pro Person geschützt. Ab einer Einlage in Höhe von 22.000,00 € besteht somit keinerlei Absicherung für den Privatanleger. Größere Kapitalgesellschaften werden vom Schutzbereich der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken überhaupt nicht erfasst.


Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Kreditinstitut dem Entschädigungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angehört können Sie sich hier http://www.bankenverband.de/html/verband/einlagensicherung.asp?channel=101832 informieren.