Aktuelles
(vom 06.10.2009)
"Zwangsverstaatlichung" der Hypo Real Estate Holding AG
Bereits im letzten Jahr stand die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) kurz vor einem Zusammenbruch und wurde in einer gemeinschaftlichen Rettungsaktion vom Bund und einem Konsortium deutscher Banken aufgefangen. Um ein Kollabieren der HRE - und die damit aus Sicht der Bundesregierung katastrophalen Folgen für den Finanzplatz Deutschland - zu vermeiden, wurden der HRE Liquiditätshilfen und Garantien in Höhe von mehr 100 Mrd. EUR gewährt. Wenngleich die Sanierung des Unternehmens Fortschritte macht, wird die HRE weitere finanzielle Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen müssen.
Auf der vorläufig letzten Hauptversammlung der Gesellschaft am gestrigen Montag wurde - als einziger Tagesordnungspunkt - die Abfindung der letzten freien Aktionäre (sog. „Squeeze-Out") mit 94,73 % des anwesenden Kapitals beschlossen. Angesichts der Aktienmehrheit des Bundes von 90 % verwundert dies nicht. Im Ergebnis führt das Abstimmungsergebnis zur ersten Zwangsverstaatlichung eines Kreditinstituts in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg. Der HRE-Vorstandsvorsitzende Axel Wiegandt verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die HRE weitere 7 Mrd. EUR Eigenkapital benötige, der Bund das Kapital ohne die Zwangsabfindung indes nicht zur Verfügung stellen würde.
Die Übertragung der Aktien soll in den nächsten Tagen erfolgen; danach wird der Bund das Unternehmen von der Börse nehmen. Für die Aktie sollen die Aktionäre, die das freiwillige Übernahmeangebot von 1,39 € je Aktie nicht angenommen haben, nun eine wohl eher „symbolische" Abfindung in Höhe von 1,30 € je Aktie erhalten.
Durch den plötzlichen Einbruch der Börsenkurse im letzten Jahr haben die betroffenen Anleger bereits erhebliche Verluste erlitten, die durch die Abfindungszahlung nicht aufgefangen werden können. Betroffen sind sowohl sog. Kleinaktionäre als auch namenhafte Investmentfonds.
In bereits laufenden Verfahren werden derzeit Schadensersatzansprüche von Anlegern geltend gemacht, die in der Zeit ab Ende Juli 2007 bis Ende September 2008 Aktien der HRE erworben haben.
Die Schadensersatzansprüche werden auf falsche Kapitalmarktinformationen gestützt. Insbesondere wird dem Vorstand der HRE vorgeworfen, dass dieser die Aktionäre nicht rechtzeitig über die desolate finanzielle Situation des Unternehmens informiert hat.
Das Landgericht München I hat in einer Entscheidung vom 12.06.2009 (Az. 22 O 16205/08) bereits die diesseitige Rechtsansicht bestätigt. Die HRE wurde wegen Verstoßes gegen ihre Informationspflichten verurteilt, einem Anleger den Schaden zu ersetzen, der ihm durch den Erwerb von HRE-Aktien entstanden ist.
Selbstverständlich vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Schweitzer auch die Interessen geschädigter Kapitalanlegr gegenüber der HRE. Die betroffenen Aktionäre können sich gerne über das Kontaktformular oder auf anderem Wege mit der Kanzlei in Verbindung setzen und erhalten umgehend die erforderlichen Informationen.